Die Kosten für eine Ernährungsberatung werden unter bestimmten Voraussetzungen von deiner Krankenkasse übernommen. Dabei sollten verschiedene Schritte eingehalten werden, damit du am Ende nicht mit leeren Händen dastehst. Was du wann tun solltest, erkläre ich dir in diesem Artikel.
§20 SGB V
Bei diesem Paragraphen geht es um Präventionskurse. Wie du vielleicht weißt, habe ich Präventionskurse im Ernährungs- als auch im Entspannungsbereich.
Präventionskurse werden nur von den Krankenkassen bezuschusst, wenn eine entsprechende Qualifikation vorliegt. Nur wenn sie von der Zentralen Prüfstelle für Prävention (ZPP) genehmigt sind, sind sie auch krankenkassenzertifiziert. Dies kannst du ganz leicht überprüfen, indem du in die Datenbank schaust. Quelle hierfür könnte beispielsweise sein: Zugang über die BKK Pfaff (diese Datenbank gilt für alle Krankenkassen).
Wenn du daran teilnehmen möchtest, hast du zwei Möglichkeiten:
- Du meldest dich direkt bei der Kursleiterin zum Kurs an, ohne vorher bei der Krankenkasse nachzufragen.
- Du schreibst dir die Kurs-ID aus der Datenbank auf und fragst zuerst deine Krankenkasse, in welcher Höhe sie die Kosten übernimmt. Erst danach meldest du dich an.
In beiden Fällen bekommst du nach dem Kurs eine Teilnehmerbescheinigung, welche du dann bei deiner Krankenkasse einreichst. Die Krankenkassen geben jedoch vor, dass du an mindestens 80% der Kurseinheiten teilgenommen hast.
Präventionskurse dienen der Vorbeugung. Wenn bereits spezielle Erkrankungen vorliegen, dann solltest du definitiv eine Einzelberatung wählen.
Hier findest du meinen Präventionskurs.
§43 Abs. 2 SGB V
Bei diesem Paragraphen geht es um Ernährungstherapie. Sie kommt zum Zuge, wenn gesundheitliche Beschwerden bzw. Krankheitsbilder vorliegen. Diese können beispielsweise sein:
- Adipositas
- Bluthochdruck
- zu hohe Cholesterinwerte
- Diabetes Typ 2
- Zöliakie/Sprue
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
Damit deine Krankenkasse dich unterstützt, sind folgende Schritte notwendig:
- Als erstes brauchst du eine sogenannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung“ (oder ein Rezept). Diese bekommst du beispielsweise von deinem Hausarzt.
- Diese Notwendigkeitsbescheinigung schickst du mir als Kopie. Ich erstelle dir dann einen Kostenvoranschlag.
- Mit diesen beiden Dokumenten gehst du dann zu deiner Krankenkasse und fragst nach der Kostenübernahme.
- Die Krankenkasse schickt dir dann ein Bestätigungsschreiben. (Manchmal wird es leider auch abgelehnt.)
- Von dem Bestätigungsschreiben schickst du mir wieder eine Kopie zu und wir können direkt einen Termin vereinbaren.
Klingt komplizierter als es ist. Um es dir etwas leichter zu machen, habe ich hier ein Blanko-Formular für die Notwendigkeitsbescheinigung. Gerne kannst du diese zu deinem Arzt mitnehmen und ausfüllen lassen.
Hier kannst du dir das Formular herunterladen: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
Formular 36
Hier geht es wieder um Präventionsleistungen. Mit diesem Formular können Ärzte Präventionsleistungen empfehlen. Und du kannst diese Empfehlung dann bei deiner Krankenkasse einreichen.
Das Ziel dieser Präventionsleistung ist es, quasi vorbeugend zu arbeiten. Also verhaltensbezogene Risikofaktoren für bestimmte Erkrankungen zu senken. Beispiel: Du bist übergewichtig und die Gefahr besteht, dass du einen Diabetes entwickeln könntest. Dies möchte die Krankenkasse natürlich vermeiden. Also hast du gute Chancen, dass sie dir eine Ernährungsberatung genehmigen.
Das musst du tun:
- Formular 36 von deinem Arzt ausstellen lassen.
- Damit zu deiner Krankenkasse gehen und die Ernährungsberatung bewilligen lassen.
- Mich kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Damit du schon mal weißt, wie das Formular ausschaut, hier ein Bild davon:
♥ ♥ ♥
Ich habe dir hier die wichtigsten Möglichkeiten zusammengestellt, die mir spontan eingefallen sind. Ich hoffe, dies hilft dir weiter. Und ich würde mich sehr freuen, dich in meiner Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie begrüßen zu dürfen.
Meine Schwerpunkte sind:
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien
- chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Colitis ulcerosa, Morbus Crohn)
- Adipositas (sowie die Begleiterkrankungen: hoher Blutdruck, erhöhte Cholesterinwerte, Diabetes Typ 2)
Wenn du Fragen dazu hast, können wir diese gerne in einem kurzen Gespräch klären.
Ruf mich gerne mobil unter 0172 66 299 62 an oder schicke mir eine WhatsApp.
♥ ♥ ♥
Wenn dieser Artikel für dich hilfreich ist, würde ich mich sehr über einen Kommentar von dir freuen. ☺️
Für regelmäßige Tipps & Infos trage dich hier in meinen Newslettter, die Ernährungs-Impulse, ein:
Bildnachweis:
Titelbild: eigene Fotografie
Pingback: Jahresrückblick 2022: So war mein Jahr -
Pingback: Unterschied Ernährungsberatung - Ernährungstherapie
Pingback: Fragst du dich: Habe ich eine Nahrungsmittelallergie?